[1] Die Höhe des Grundeinkommens ist noch offen. Die hier verwendeten Beträge entsprechen den Rechnungsgrössen, welche durch die InitiantInnen genannt werden.
[2] Verschiedene BGE-Befürworter haben unabhängig voneinander detaillierte Berechnungen von ihren jeweiligen Modellen vorgenommen und sind dabei bezüglich Substitutionspotential bei Erwerbslöhnen und Sozialabgaben auf ähnliche Zahlen gekommen.
Quellen: Die Finanzierung eines bedingungslosen Grundeinkommens, Seismo Verlag; Die Befreiung der Schweiz, Limmat Verlag)
Zusammenfassungen der verschiedenen Modelle online verfügbar unter: http://visiongrundeinkommen.com/grundeinkommen/bge-modelle-fur-die-schweiz/
[3] Die Berechnungen sind dem Positionspapier der economiesuisse entnommen. Economiesuisse 2012: Bedingungsloses Grundeinkommen? – Leider nein. Dossierpolitik. 1. Oktober 2012 Nummer 21. Online: http://www.economiesuisse.ch/de/PDF%20Download%20Files/dp21_grundeinkommen_print.pdf (Stand 2.03.2014)
[4] Diese Zahl errechnet sich aus den 4 Millionen Erwerbstätigen (Vollzeitäquivalenz) mal das (jährliche) Grundeinkommen von 30’000 Franken. Vgl. auch Rechnung von Christian Müller und Daniel Straub in ihrem Buch „Die Befreiung der Schweiz“, Seite 60ff.
[5]
Zum Bruttoinlandprodukt: http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/04/02/01/key/bip_nach_einkommensarten.html
Zum Vermögenszuwachs in der Schweiz: http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/20/02/blank/key/vermoegen.html
[6] BIEN: Die Finanzierung eines bedingungslosen Grundeinkommens (2010), Seismo-Verlag Zürich.
[7] Steuerfreibetrag: Das ist jener Anteil des Einkommens der nicht versteuert werden muss. Heute beträgt er bei der Bundessteuer 14’500 Fr. für Alleinstehende. Wer also 40’000 Fr. Jahreseinkommen hat, kann 14’500 davon abziehen, muss also nur 25’500 Fr versteuern. Man kann sich fragen, ob es nicht mehr Sinn machen würde, diesen Steuerfreibetrag höher anzusetzen. So nämlich, dass der Betrag den man fürs Lebensnotwendige braucht, steuerfrei bleibt.
[8] …“(bei sehr unregelmässigen Einkommen braucht es spezielle Regelungen)“
Richten wir das Augenmerk auf einige Sonderfälle:
Selbständig Erwerbende müssen die bGE-Abgaben nach denselben Ansätzen selber abführen. Bei unregelmässigen Einkommen (Stundenlöhner, Auftragsarbeit, selbständig…) wird die Abgabe nach den normalen Ansätzen erhoben. Nach Jahresabschluss erfolgt dann eine Gesamtrechnung, bei der das durchschnittliche Monatseinkommen und die daraus resultierende Höhe der Abgaben berechnet werden. Die Differenz wird dann im nächsten Jahr beglichen (auf einmal oder auf Wunsch monatlich). Einkommen bleiben auch für die kommenden Jahre abgabepflichtig. Damit wird verhindert, dass jemand sich in einem Jahr ein sehr hohes Einkommen auszahlen lassen kann, um dann in den Folgejahren davon zu leben und so die Abgaben zu umgehen. Bei weiteren allfälligen Umgehungsmassnahmen (mir fällt gerade keine mehr ein) müsste man natürlich entsprechende gesetzliche Anpassungen vornehmen.
[9] Datenquellen: Gesamtbevölkerung gemäss Bundesamt für Statistik (STAT-TAB) 2013: https://www.pxweb.bfs.admin.ch/Selection.aspx?px_language=de&px_db=px-x-0102010000_102&px_tableid=px-x-0102010000_102\px-x-0102010000_102.px&px_type=PX; Aufteilung Kinder und Jugendliche / Erwachsene gemäss den Zahlen von economysuisse für das Jahr 2011.
[10] Die fälligen Steuerabgaben wurden mit Hilfe des öffentlichen Steuerrechners der eidgenössischen Steuerverwaltung berechnet
http://www.estv2.admin.ch/d/dienstleistungen/steuerrechner/2014/zh.php (Stand 22.11.2015), Die Parameter für die Berechnung wurden wie folgt gesetzt: Steuertarif 2014, reformiert, je nach Beispiel Alleinerziehend- oder Verheiratetentarif, Pensionskassenbeiträge mit 7% vom Bruttolohn berechnet (weitere Standard-Abzüge werden automatisch miteingerechnet)