Hier finden Sie die für den Geschichtstext verwendeten Quellen und darunter eine erweiterte Version des Textes. Die Zahlen in eckigen Klammern verweisen auf die Stelle im Text,wo die entsprechende Quelle (zum ersten Mal) verwendet wird.
[1] Werner, Götz W./ Goehler, Adrienne (2010): 1000€ für jeden. Freiheit. Gleichheit. Grundeinkommen. Berlin: Ullstein Buchverlage GmbH.
[2] Fitzpatrick, Tony (1999): Freedom and security: an introduction to the basic income debate. Basingstoke: Macmillan Press.
[3] Vanderborght, Yannick/ Van Parijs Philippe (2005): Ein Grundeinkommen für alle? Geschichte und Zukunft eines radikalen Vorschlag. Frankfurt, New York: Campus Verlag.
[4] Originalquelle: Huet, F. (1853): Le Règne social du christianisme
[5] UNO-Resolution 217 A (III): Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
[6] 1998 in Citizen’s Income Trust unbenannt (Vanderborght/ Van Parijs 2005: 32).
[7] Blaschke, Ronald (2008): Aktuelle Grundeinkommens-Modelle in Deutschland. Vergleichende Darstellung. Berlin: Netzwerk Grundeinkommen.
(http://www.archiv-grundeinkommen.de/blaschke/200810_Vergleich_GE-Konzepte.pdf [17.3.2011]).
[8] siehe Initiative Grundeinkommen: http://grundeinkommen.ch/content/ein/02/
[9] siehe Homepage der Partei VIVANT: http://www.vivant-ostbelgien.org/index.php?id=58
[10] siehe Initiative Grundeinkommen: http://grundeinkommen.ch/content/ein/02/
[11] siehe auch Pressemitteilung des Netzwerks Grundeinkommens (2004): https://www.grundeinkommen.de/content/uploads/2009/04/pk_gruendung_netzwerk.pdf
[12] http://bien-ch.ch/
[13] http://grundeinkommen.ch/
Die historischen Wurzeln einer politischen Forderung
Schon im Jahr 1516 stelle der Sozialutopist Thomas Morus die Forderung nach einer Existenzgrundlage für alle Menschen im Staat auf. Für Charles Montesquieu, den berühmtesten französischen Staatstheoretiker des 18. Jahrhunderts, ergab sich eine solche Pflicht, allen Einwohnern ein Existenzminimum zu garantieren, aus dem Selbstverständnis des Staates (Werner 2010: 21[1]). Thomas Paine, einer der Gründerväter der USA, sah die Erde als Gemeinbesitz der Menschheit und den Privatbesitz als eine Ausnahme, die zu kompensieren sei. Er forderte in seiner Schrift „Agrarian Justice“ (1796) einen Nationalfonds, aus dem jeder Person bei Volljährigkeit ein Betrag von 15 £ und ab dem 50. Altersjahr eine jährliche Rente von 10£ auszuzahlen sei. Dies sah er als Entschädigung an für alle, die nicht mehr über ein Stück Land verfügen konnten (Fitzpatrick 1999: 40)[2]. In die gleiche Richtung argumentierte 1836 auch der französische Gesellschaftstheoretiker Charles Fourier. Das Grundrecht auf Jagen und freies Sammeln, was den Menschen einst die Grundversorgung ermöglichte, sei verloren gegangen. Deshalb sei allen Menschen, die kein eigenes Land besässen, eine Entschädigung in Form von Naturalien zu gewähren (Vanderborght/ Van Parijs 2005: 23[3]). Sein Landsmann, der Philosoph Francois Huet, plädierte dafür, bei individuellen Vermögen zwischen persönlichem Leistungsanteil und ererbtem Anteil zu differenzieren und dass „(…) der ererbte Anteil nach dem Tode der Gemeinschaft zufallen und zur Finanzierung einer Grundleistung beitragen solle, die allen jungen Bürgern in gleicher Höhe zustehe“ (ebd.: 22)[4]. Die Idee einer kontinuierlichen, allen Gesellschaftsmitgliedern zukommenden Transferleistung wurde gemäss Vanderborght/ Van Parijs erstmals 1797 durch Thomas Spence in der Streitschrift „The Rights of Infants“ konzipiert. Nach Spencers Vorschlag sollte jede Gemeinde die Nutzungsrechte ihrer Immobilien versteigern und die Einnahmen zur Deckung der Gemeindeausgaben verwenden. Der Rest sollte vierteljährlich gleichmässig an alle Einwohnerinnen und Einwohner ausgezahlt werden und so deren Grundversorgung sicherstellen (ebd.: 22f.). 1848 präsentierte der belgische Jurist Joseph Charlier einen ersten detaillierten Vorschlag für ein allgemeines Grundeinkommen. Die Nutzung der natürlichen Ressourcen steht seiner Ansicht nach allen Menschen zu, weshalb der Privatbesitz eine Verletzung dieses Rechts darstelle. Langfristig solle deshalb der Staat einziger Eigentümer von Grund und Boden werden. Charlier wollte aber keine Enteignung der Grundeigentümer, sondern sah als Übergangslösung eine Rente auf Lebenszeit für die Grundeigentümer und für alle andern ein garantiertes Mindesteinkommen vor (ebd.: 24.).
In den 1980er Jahren nahm der deutsche Soziologe Ralf Dahrendorf diese Ideen wieder auf. In der reinen Agrargesellschaft könnten alle von den Früchten ihrer Arbeit Leben, ein Einkommen sei daher nicht zwingend notwendig. In der heutigen, arbeitsteiligen Gesellschaft jedoch seien alle auf Leistungen anderer und auf Handel angewiesen und ein Einkommen daher lebensnotwendig. Deshalb – so Dahrendorf – verlange das im deutschen Grundgesetz verankerte Recht auf ein Leben in Würde ein garantiertes Mindesteinkommen (Werner 2010: 29).
Auch unter Ökonomen fand die Idee ihre Anhänger. Für John Stuart Mill, englischer Liberaler im 19. Jahrhundert, stellte ein bedingungsloses Grundeinkommen die logische Konsequenz des menschlichen Freiheitsstrebens dar. Er sah es als staatliche Pflicht an, allen Individuen eine freie Lebensentwicklung zu garantieren (Werner 2010: 22). In den 40er Jahren des 20. Jahrhunderts schlug die britische Ökonomin Juliet Rhys-Williams eine negative Einkommenssteuer vor. Leute, deren Einkommen eine definierte Grenze unterschreite, sollten Steuerauszahlungen vom Staat erhalten. Diese Idee nahm in den 60ern auch der liberale Ökonom und spätere Wirtschaftsnobelpreisträger, Milton Friedmann, auf (Werner 2010: 28). Dabei standen für Friedmann vor allem wirtschaftliberale Argumente im Vordergrund. Die negative Einkommenssteuer sollte – im Gegensatz zu Mindestlöhnen – nicht in die Mechanismen der freien Marktwirtschaft eingreifen. Ausserdem erhalte das System die Arbeitsanreize, mache die Sozialkosten transparent und reduziere den Administrationsaufwand, so Friedmans Überzeugung (Fitzpatrick 1999: 91). In den 70er Jahren wurden dazu in den USA diverse Experimente durchgeführt, wurden dann aber wieder abgebrochen. Die Massnahme wurde als zu teuer empfunden. Ausserdem – so die Wahrnehmung in breiten Kreisen – vermindere sie Arbeitsanreize und fördere die Auflösung von Familien (ebd.: 92). Die hohen Kosten sah Friedmann nicht als immanentes Problem des Konzeptes, sondern als Folge einer zu grosszügigen Ausgestaltung der erprobten Modelle an (ebd.: 93).
Auch in Europa wurden Ideen in Richtung eines Grundeinkommens immer wieder politisch aufgegriffen, konnten sich aber nie durchsetzen. Drei Jahrzehnte vor der Verankerung des Rechts auf Existenzsicherung in der Deklaration der Allgemeinen Menschenrechte[5] argumentierte der britische Ingenieur, Dennis Milner, dass alle Menschen ein moralisches Anrecht auf ein Existenzminimum hätten: „Es folgt, dass Arbeit als Voraussetzung ebenso entfällt wie die Vorenthaltung von Leistungen im Falle der Nichterfüllung dieser Voraussetzungen“ (Vanderborght/ Van Parijs 2005: 26). Milners Vorschlag eines zentralen Fonds, aus dem allen Bürgerinnen und Bürger ein kleines, aber zum Leben ausreichendes Einkommen gezahlt werden sollte, wurde 1920/21 in der Labour Partei diskutiert, letztlich aber verworfen (ebd.: 26). In Grossbritannien wurde in den folgenden Jahrzehnten die Idee einer Sozialdividende von George D.H. Cole, dem ersten Lehrstuhlinhaber für politische Theorie in Oxford, und Nobelpreisträger James Meade aufgegriffen und überzeugt vertreten (ebd.: 27). Auch wenn die Idee – in etwas abgewandelter Form der negativen Einkommenssteuer – in den 40er Jahren durch die bereits erwähnte liberale Ökonomin und Politikerin Juliet Rhys-Williams den Weg auf die politische Bühne fand, setzte sich in Grossbritannien schliesslich der konkurrierende Sozialplan von William Beveridge („Beveridge-Report“) durch. Auch andere Staaten Europas orientierten sich an diesem Modell. Damit geriet das Grundeinkommen für mehrere Jahrzehnte weitgehend in den Hintergrund der öffentlichen Debatte in Grossbritannien und dem Rest Europas (ebd.: 28).
Zwar beschäftigten sich bereits in den 70er Jahren – unabhängig voneinander und „zumeist in völliger Unkenntnis der zurückliegenden Entwicklungen“ – einzelne Intellektuelle in Dänemark und den Niederlanden mit dem Grundeinkommen, einen neuen Aufschwung erlebte die Idee aber erst wieder in den 80er Jahren. In den Niederlanden nahm die Politieke Partij Radicalen, das allgemeine Grundeinkommen in ihr Wahlprogramm auf (ebd.: 31f.). Unterstützung erhielt sie durch die Lebensmittelgewerkschaft Voedingsbond FNV, welche für ein allgemeines Grundeinkommen in Verbindung mit einer drastischen Verkürzung der Arbeitszeit warb. 1985 empfahl der Wissenschaftliche Beirat für Regierungspolitik (WRR) die Einführung eines „partiellen Mindesteinkommens“. Auch in anderen Staaten wurde das Thema wieder aufgegriffen. So wurde in London die Basic Income Research Group (BIRG) gegründet[6]. In Deutschland wurde die Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen 1982 am 1. Bundeskongress der Arbeitslosen diskutiert (Blaschke 2010: 14[7]). Zwei Jahre später löste der Sammelband Befreiung von falscher Arbeit des Ökolibertären Thomas Schmid eine neue Initialzündung aus. In der Folge wurde sowohl in liberalen als auch in grün-sozialen Kreisen das Thema wieder aufgegriffen. Joachim Mitschke, Michael Opielka, Georg Vobruba, Claus Offe und Fritz Scharpf sind einige der Autoren, die sich seither mit der Thematik befassen (ebd.: 32). In Frankreich befasste sich der Soziologe und Philosoph, André Gortz, lange mit der Idee. Bevorzugte er ursprünglich, in der Mitte der 80er Jahre, noch ein Partizipations-Modell, welches einen allgemeinen Sozialdienst als Gegenleistung vorsah, kam er im Verlauf der 90er Jahre immer mehr zur Ansicht, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen vorzuziehen sei (ebd. 32f.).
Agierten bis Mitte der 80er Jahre die Befürworter in den einzelnen Staaten in weitgehender Unkenntnis voneinander, trafen sie 1986 im Rahmen eines Kolloquiums, zu welchem das Collectif Charles Fourier – eine Gruppe von Forschern und Gewerkschaftern in Belgien – eingeladen hatte, erstmals aufeinander. Dies führte zur Gründung des Basic Income European (bzw. heute Earth) Network (BIEN). Dieses sorgt seither für eine gewisse institutionelle Konstanz, indem es regelmässig einen Informationsbrief verfasst und alle zwei Jahre einen Kongress organisiert (ebd. 34). In Belgien führte die anhaltende Auseinandersetzung mit dieser Thematik ausserdem zur Gründung der Bewegung und Partei VIVANT („Vivre Intensément Vers l’Avenir de Notre Terre) im Jahr 1997[8]. Die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens ist einer der Hauptforderungen der Partei[9]. Auch im deutschsprachigen Raum nahmen sich im letzten Jahrzehnt verschiedene Bewegungen und Gruppierungen der Thematik an. In Wien wurde 2002 das Netzwerk Grundeinkommen und sozialer Zusammenhalt gegründet[10]
Gemäss Ronald Blaschke gewann das Thema in Deutschland mit dem Bekanntwerden der Absichten der rot-grünen Koalition unter Bundeskanzler Gerhard Schröder (Agenda 2010, Hartz-IV-Gesetze) an Brisanz. Es entstanden verschiedene Bürgerinitiativen und am 9. Juli 2004 – am Tag an dem das Hartz-IV-Gesetz vom deutschen Bundesrat bestätigt wurde – wurde das deutsche Netzwerk Grundeinkommen gegründet (ebd.: 15) [11]. Und auch in der Schweiz konnte das Thema mit der Gründung der Schweizer Sektion des Basic Income Earth Networks (BIEN-Schweiz)[12] 2001 und der Initiative Grundeinkommen[13] 2006 Fuss fassen.